Recht & Steuer

Kinder – Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz

Einige junge Frauen, die das Studium beginnen haben oft bereits Kinder. Bislang war das Kombinieren von Kind und Studium nicht ganz so einfach. Nun könnte es ein wenig einfacher werden.
Mit dem 1. August diesen Jahres ist es nun endlich soweit. Unsere Kleinsten im Alter von 1 bis 3 Jahren haben einen Rechtsanspruch auf einen staatlich geförderten Betreuungsplatz. Sind beide Elternteile berufstätig, gilt der Anspruch auch für Kinder unter 1 Jahr.

Die Familienministerin Kristina Schröder (CDU) betont, das ANNÄHERND ausreichende Plätze vorhanden sein. Experten und Verbände hingegen bewerten diese Aussage kritisch. Schon seit Langem gibt es einen Engpass. Dieser würde sich vermutlich in den kommenden Monaten drastisch zuspitzen, so einige Experten.- Ein Grund, warum viele Eltern auf das Kinderkriegen verzichten wollen. Die Angst vor Klagen ist aber für die Städte derzeit unbegründet. Zwar könnten Eltern den juristischen Weg in Anspruch nehmen, die Hürden dafür seien aber sehr hoch. Aus diesem Grund sieht man vielerorts auch keinen sofortigen Handlungsbedarf.

Rechtsanwälte sehen Potenzial

Für die Rechtsanwälte bedeutet dieser Anspruch aber Potenzial. Nach einer Statistik und Berechnung durch das Manager Magazin soll die Zahl der Anwälte in Deutschland ab 2014 bereits bei 160.894 liegen. 1950 gab es gerade einmal 12.844. Der heutige Stand von aufgerundet 161.000 Anwälten entspricht praktisch dem 3fachen von 1990. So werben bereits einige Kanzleien damit, den Anspruch auch durchzusetzen.

Langer Weg zum Anspruch

Seit mehr als 6 Jahren haben sich Bund, Länder und Kommunen auf diesen Anspruch vorbereitet. Es sollte das Novum werden. Jedes Kind soll einen Anspruch auf einen staatlich geförderten Betreuungsplatz haben. Unabhängig, ob die Eltern arbeiten oder nicht. Doch faktisch ist es so, das viele Gemeinden und Städte bis heute immer noch nicht ausreichend Plätze anbieten können. So schaut man nun voller Spannung auf einen Rechtsfall in Köln.

Dort vertritt der Anwalt Christoph Krosch zwei Familien. Diese wehrten sich dagegen, das die zugeteilten Plätze so weit weg liegen würden. Die Krippenplätze würden sich am Ende der Stadt befinden und zugleich auch noch in entgegengesetzter Richtung der Arbeitsplätze. Ja, man hat es als Eltern wirklich nicht leicht in der modernen Welt … Der Rechtsanwalt hat nun in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht in Köln gewinnen können. Die Stadt hat Einspruch eingelegt mit der Begründung, dass der Gesetzgeber keinen „Wunschplatz“ vorsehe. Alle sind nun gespannt auf die nächste Instanz, die richtungsweisend für viele Städte sein könnte.

Foto: Katrin Schindler / pixelio.de