Recht & Steuer

Studienplatz einklagen – Wie geht das?

Für viele Studenten scheitert der Traum vom Studium am Abiturschnitt, oder an anderen Zulassungsvoraussetzungen. Ein immer beliebter werdender Weg, um trotzdem an den Wunschstudienplatz zu kommen ist, das Studium einzuklagen. Möglich wird das, da Universitäten häufig sehr niedrige Studienplatzzahlen für einen Studiengang ansetzen, so dass noch freie Plätze aufgedeckt und das Studium eingeklagt werden kann. Die Rechtsgrundlage bildet das Grundgesetz.

Wie ist das Vorgehen beim Studium einklagen?

Am besten sind die Erfolgsaussichten beim Studienplatz einklagen, wenn die Klage breit gestreut und an mehreren Universitäten um den begehrten Platz gekämpft wird, statt nur an einer einzigen. Generell gilt auch: Je kleiner und unbekannter der Studiengang, desto größer die Erfolgsaussichten, beim Studium einklagen Erfolg zu haben. Im medizinischen Bereich sind die Chancen also geringer, als beispielsweise in Kulturanthropologie.
Das Vorgehen beim Studium einklagen verläuft in zwei Schritten. Zuerst muss ein Kapazitätsantrag an die Universität gestellt und eine formlose Bewerbung auf einen Studienplatz außerhalb der Kapazitäten eingereicht werden. Darauf folg ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht, der die Uni in die Pflicht nimmt, zu beweisen, dass kein Studienplatz für den Bewerber vorhanden ist.

Was muss ich beachten beim Studienplatz einklagen?

Voraussetzung, um einen Studienplatz einklagen zu können ist das Abitur beziehungsweise die Fachhochschulreife. Wichtig ist, die Fristen zu beachten und so schnell wie möglich einen Anwalt zu beauftragen, der eingreift, auch wenn die Uni noch keinen Ablehnungsbescheid innerhalb der Frist verschickt hat. Auch der Eilantrag selbst unterliegt festen Fristen und Formalien. Diese können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, weshalb jeder, der ein Studium einklagen möchte, im Vorfeld recherchieren sollte, wie die Rahmenbedingungen genau aussehen.

Welche Kosten fallen beim Studium einklagen an?

Die Erfolgschancen beim Studium einklagen sind schwer vorherzusehen. Wer gewinnt und beim Studium einklagen Recht bekommt, der zahlt nichts. Ansonsten setzen sich die Kosten aus Gerichts- und Anwaltskosten sowie Verwaltungsgebühren zusammen und können abhängig vom Studiengang zwischen 1.000 und 7.000 Euro liegen. Auch wer seinen Studienplatz einklagen möchte und eine Rechtsschutzversicherung besitzt, kann sich nicht in Sicherheit wiegen, sondern sollte in der Police prüfen, ob die Kosten für eine Studienplatzklage übernommen werden. Wer seinen Studienplatz einklagen möchte, der muss aber auch damit rechnen, dass das Verfahren nicht pünktlich zu Semesterbeginn abgeschlossen werden kann und der Besuch von Vorlesungen und Seminaren sich verzögert. Den Studienplatz einzuklagen ist also keine rundum sichere Bank, kann aber in vielen Fällen auch zum Erfolg führen und den Weg für ein Studium doch noch ebnen.

 

 

Bild: Rainer Sturm  / pixelio.de