Mitbewohner richtig auswählen
Wer als Student in einer Wohngemeinschaft lebt, sollte die Mitbewohner gut auswählen. Denn das ist für das Miteinander in der WG entscheidend. Vielfach soll es ja nicht nur um das Wohnen gehen, sondern auch um das Miteinander. Also darum, gemeinsam Dinge zu unternehmen und auch problemlos den Haushaltsplan aufstellen zu können. Wer als Student dabei die richtige Wahl trifft, wird mit Sicherheit viel Freude in der WG haben. Im Grunde gibt es zwei Konstellationen, die zu beachten sind. Soll es sich um eine völlig neue Wohngemeinschaft handeln oder wird nur ein Nachmieter für einen freien Platz in der Wohnung der Studenten gesucht. In beiden Punkten geht es aber um das Gleiche. Die Personen in der Wohngemeinschaft der Studenten müssen einfach zueinander passen. Jedem Mitbewohner sollte als klar sein, dass er sich an bestimmte Regel zu halten hat und auch bestimmte Aufgaben wahrnehmen muss.
Studenten mit gleichem Lebensstil
Experten empfehlen deshalb, dass alle Studenten in einer Wohngemeinschaft sich in der gleichen Lebensphase befinden sollten. Vielfach haben Studenten einen anderen Rhythmus als Berufstätige. Das sollte sich auch auf die Alterseinstufung beziehen. Wohngemeinschaften mit reinen Studenten sind oft im gleichen Alter und können so besser als bei zu großen Altersunterschieden harmonieren. Vielfach wird sogar eine reine Frauen- oder Männer-Wohngemeinschaft empfohlen. Denn hier erfolgt die Auswahl nach wirklichen wichtigen Gesichtspunkten. Sprich, ob die Sympathie stimmt. In gemischten Wohngemeinschaften entscheiden jedoch oft andere Punkte bei der Suche nach der neuen Mitbewohnerin.
Finanzielle Situation klären
In einer Wohngemeinschaft für Studenten sollte auch ganz klar die finanzielle Situation geklärt sein. Neue Mitbewohner müssen also offenlegen, wie sie den Mietbetrag aufbringen können. Auch die anteiligen Kosten für Strom, Wasser und so weiter. Eine Kaution (Beteiligung) kann sich auch hier empfehlen. Grundsätzlich sollte auch für die Studenten WG ein schriftlicher Mietvertrag vereinbart werden, selbst wenn man sich noch so gut kennt. Beziehungsweise soltle der Neue in den alten Mietvertrag namentlich eingetragen werden. Jeder sollte in einer WG über eine Hausrats- und Haftpflichtversicherung verfügen. Werden diese Punkte bedacht, klappt es auch mit dem Miteinander.
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