Nebenjobs und Bafög
In den vorherigen Artikeln hatten wir uns häufig mit dem Thema Bafög beschäftigt. Einen wichtigen Punkt haben wir dabei bislang außer Acht gelassen. Was passiert wenn ein Student Bafög bezieht, aber nebenbei noch Arbeiten möchte? Welche Punkte und Freibeträge sind dann zu beachten. Genau diese Punkte wollen wir nachfolgend genauer klären. Grundsätzlich gilt, wer Bafög erhält, sollte mit dem Nebenjob aufpassen. Wird der Freibetrag überschritten, wird die Förderung gekürzt. Der Freibetrag ist zunächst der Betrag, den Studenten problemlos monatlich dazu verdienen dürfen, ohne dass es zu einer Kürzung beim Bafög kommt. Der monatliche Satz, den Studenten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz maximal erhalten können beträgt 670 Euro pro Monat. Das reicht natürlich kaum für Miete, Studium und „Lebenserhaltung“. Besonders in den größeren Städten ist dieser Satz, sofern er denn überhaupt im Maximum ausgezahlt wird, schnell verbraucht.
Bafög und die Freigrenze
Jeder Bafög Empfänger darf deshalb auch nebenbei arbeiten und etwas dazuverdienen. Solange dieser nicht den festgelegten Freibetrag übersteigt, ändert sich nichts an der Bafög Höhe. Die Freigrenze liegt bei bis zu 4.800 Euro pro Jahr und wird laufend angepasst. Wer jedoch einen Cent mehr verdient muss mit Kürzungen beim Bafög rechnen. Früher konnte man nun sagen, dass es genau einem Minijob entsprach. Mittlerweile wurde der Minijob aber von 400 Euro auf 450 Euro angepasst, beim Bafög und den Freigrenzen gab es dazu jedoch keine Änderungen.
Berechnungsgrundlage
Maßgeblich beim Nebenjob ist grundsätzlich das eigentliche Bruttoeinkommen. Von diesem Einkommen kann aber auch die Werbekostenpauschale abgezogen werden (920 Euro) als auch die Sozialpauschale (21,3 %). Wird der Freibetrag beim Bafög nun verbraucht und der Nebenverdienst fällt höher aus (auch wenn es nur ein Euro mehr ist), werden 78 Prozent vom Bruttoeinkommen bei Bundesausbildungsförderungsgesetz Betrag abgezogen. Studenten sind daher gezwungen, genau zu rechnen und sich die Frage zu stellen, ob sich ein guter Nebenjob überhaupt lohnt.
Nebenjobs für Studenten
Der Arbeitsmarkt befindet sich im Aufschwung. Bereits Anfang des Jahres wurden mehr Stellen ausgeschrieben, als Jobs gestrichen wurden. Auch Studenten werden wieder händeringend in vielen Bereichen gesucht. Besonders aktuell im Gaststätten- und Dienstleistungsservice. In wenigen Wochen beginnt die große Tourismussaison. Interessant ist vor allem der Blick auf Berlin. In Berlin sind statistisch die meisten Jobs und Praktika Stellen für Studenten ausgeschrieben. Wir haben deshalb einen direkten Blick auf Berlin geworfen. So werden zum Beispiel im IT- und kaufmännischen Bereich genauso wie im Dienstleistungssektor Jobs für Studenten angeboten. Neben Saisonangeboten lassen sich auch Minijobs und Praktika in Berlin finden. Eine Schnellsuche auf zeigte uns aktuell mehr als 920 vakante Jobs in Berlin. Neben dem saisonalen Trend in Hotel und Gaststätte interessieren sich viele vor allem für IT Bereiche und einen Bürojob. Beim Praktika lassen sich in Berlin sowohl bezahlte als auch unbezahlte Angebote vorfinden. Hier gilt es im Einzelfalle abzuwägen.
Praktika und Freigrenzen beim Bafög
Auch bei einem Praktikum gelten unter Umständen die Freigrenzen beim Bafög. Allerdings nicht dann, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum in Zusammenhang mit dem Studiengang handelt. In diesem Fall gibt es für Studenten keinen Freibetrag. Bereits der erste Cent wird vom Bafög abgezogen.
Kindergeld als Zusatz
Dennoch haben Studenten bis zum 25. Lebensjahr den Vorteil unter Umständen auch Kindergeld erhalten zu können. Dieses wird nicht auf den Bafög Satz angerechnet. Die Eltern der Studenten erhalten das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr, solange der Nachwuchs studiert oder sich in einer Ausbildung befindet. Seit 2012 ist das Kindergeld keiner Einkünfte- oder Bezugsgrenze unterworfen.
Wer nun als Student das Maximum ausschöpfen möchte, kann so bis zu 12.840 Euro (brutto) jährlich erhalten. Dieses Betrag setzt sich aus dem Höchstsatz beim Bafög, dem Freibetrag beim Nebenjob (z.B. Minijob in Berlin) und dem Kindergeld zusammen.
Bild: CollegeDegrees360/Flickr.