BaföG – Förderungsdauer und Überschreitung
Studenten mit einem weniger starken sozialen Hintergrund erhalten Leistungen vom Staat. BaföG ist eine bekannte und recht gängige Förderung, die zahlreiche Studenten beziehen. Dies gilt beispielsweise auch für ein Schüler-BaföG. Nicht jeder Student darf jedoch die Leistungen für das gesamte Studium beziehen. Grundsätzlich muss die Regelstudienzeit eingehalten werden.
Für die BaföG die Regelstudienzeit einhalten
Die Studenten müssen über einen gewissen Zeitraum hinweg die nötigen Scheine pünktlich erbringen und wichtige Prüfungen rechtzeitig ablegen. Dies gilt beispielsweise für Vordiplomsprüfungen oder eine Zwischenprüfung. Eine Förderungsdauer kann also bald enden, falls es zu einer Überschreitung der Fristen kommt. Je schneller ein Student also studieren kann, desto besser ist dies für ihn. BaföG ist immerhin eine Förderung, die später zurückerstattet werden muss. Ein schnelles Studium kann möglicherweise Geld sparen, wenn nicht die vollständige Förderungssumme zurückbezahlt werden muss.
Förderungszeiten für BaföG
Eine Förderung beginnt immer mit dem Beginn einer förderungsfähigen Ausbildung. Über eine Regelstudienzeit hinweg wird eine Förderungsleistung in einer bestimmten Höhe erbracht, sofern ein Student diese in jedem Semester rechtzeitig beantragt. Dies gilt aber nicht mehr für Erwachsene nach einer Ausbildung, sondern lediglich für Studenten nach der Schulzeit, deren Eltern zusammen nicht ausreichend Geld verdienen, damit das Kind studieren kann. Nicht gefördert werden jedoch mögliche Auslandssemester oder Urlaubssemester.
Ausnahme-Regelungen für das BaföG
Die BaföG kann in bestimmten Lebenslagen auch Ausnahmeregelungen schaffen. Denn nicht jeder Student hat die Möglichkeit ohne Verzögerungen seine Leistungen zu erbringen. Dies gilt womöglich für Krankheiten, eine Behinderung, eine Kindeserziehung für studierende Eltern oder für eine Schwangerschaft. Diese und vergleichbare Gründe sind anzuführen und zu belegen, damit eine Förderung verlängert wird. Das BaföG sollte dann auch weiterhin in dem beantragen Umfang bezahlt werden. Eine Studienabschlussförderung gibt es nicht unbedingt, da diese eigens beantragt werden muss. Das Semester der Abschlussprüfung wird also eigentlich nicht mehr gefördert.
Kontrolle durch die BaföG-Betreuer
Im Studentenwerk befinden sich in der zuständigen Stelle Sachbearbeiter, die für bestimmte Anfangsbuchstaben der Nachnahmen und Studienbereiche zuständig sind. Alle Nachweise, wie etwa eine Matrikelbescheinigung oder Nachweise über Einkünfte und Ersparnisse müssen mit einem Antrag dort eingereicht werden. Wichtig ist zum Beispiel, dass zu Beginn eines Studiums ein Antrag gestellt wird. Ein Antrag kann nicht unbedingt zu jedem Zeitpunkt im Studium gestellt werden.