Bafög beantragen
Fast 25 Prozent aller Studenten beziehen in Deutschland Bafög. Doch wer wird eigentlich gefördert und was sollte dabei beachtet werden? Die jeweils aktuellen Antragformulare können bei Bundesministerium (www.das-neue-bafoeg.de/de/432.php) heruntergeladen werden. Dieser muss dann beim zuständigen Amt für die Ausbildungsförderung eingereicht werden. Die Adresse erfahren Sie ebenfalls beim Bundesministerium (www.das-neue-bafoeg.de/de/303.php). Der Antrag sollte unbedingt vollständig eingereicht werden. Dazu gehören zum Beispiel die Einkommensnachweise der Eltern als auch der Immatrikulationsbescheid. Als Regel gilt, den Antrag frühzeitig einzureichen. Teilweise muss der Antragsteller mit einer langen Bearbeitungszeit rechnen. Diese kann bis zu 4 Monate reichen. Sollte der Antrag jedoch zeitlich nicht entschieden werden können, besteht als Überbrückungsmöglichkeit, die Sozialhilfe, ein Darlehen des Studentenwerks oder gegebenenfalls eine Vorschusszahlung durch das Bafög Amt.
Anspruch auf Bafög
Der Anspruch besteht grundsätzlich erst mit dem Antrag. Sollte die Zeit bereits knapp sein, kann zunächst auch ein formloser Antrag gestellt werden. Die zusätzlichen Unterlagen können dann nachgereicht werden.
Wichtig: Der Antrag auf Bafög muss JEDES Jahr neu gestellt werden.
Der Höchstsatz liegt derzeit bei 670 Euro im Monat. Der Durchschnitt betrug im Jahr 2012 448 Euro pro Student und Monat. Die Höhe bemisst sich insbesondere nach drei Punkten.
- Einkünfte der Eltern
- Eigenes Erspartes und Einkommen
- Mietniveau in der Studienstadt
Doch auch weitere Punkte können bei der Beurteilung zum Tragen kommen. Die Bafög Leistung wird sowohl beim Master- als auch beim Bachelor Studium gewährt. Die Aufnahme muss jedoch vor dem 35. Lebensjahr erfolgen. Auch kann die Förderleistung für ein Auslandsstudium beantragt werden.
Muss ich Bafög zurückzahlen?
Fast die Hälfte der gesamten Bafög Leistungen muss nicht zurückgezahlt werden. Diese wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt. Die andere Hälfte gilt als Darlehen, das jedoch zinslos vergeben wird. Dieses muss innert den kommenden 20 Jahren getilgt werden. Maximal jedoch 10.000 Euro.
Die Rückzahlung beginnt jedoch erst 5 Jahre, nachdem man in das Berufsleben eingestiegen ist. Die Mindestrate beträgt aktuell 105,00 Euro. Kann der Betrag jedoch vorzeitig zurückgezahlt werden, reduziert sich die Summe teilweise bis zu 50,5 Prozent. Die alte Regelung, wonach ein guter Studienabschluss den später fälligen Darlehensbetrag reduzieren kann, ist mit dem Jahre 2012 abgelaufen.
Foto: Thorben Wengert