Dauer einer Klausurkorrektur
Die Klausur ist erfolgt. Das bange Warten auf das Ergebnis beginnt nun. Einige Professoren haben es mit der Korrektur jedoch nicht eilig und lassen sich schon einmal grundlos lange Zeit. Für den Studenten beginnt hier die Frage, wie lange er eigentlich warten muss. Gibt es vom Gesetzgeber keine Grenzen?
Grundsätzlich kann der Professor vorab um eine Bescheinigung gebeten werden. Darin wird zu einem das Schreiben der Klausur bestätigt und zum anderen, ob mit einer guten Note zurechnen ist oder nicht. Doch das ist gerade bei Bewerbungen oft nicht ausreichend. Für viele Arbeitgeber handelt es sich dabei um ein kaum aussagefähiges Stück Papier. Soll der Beleg jedoch nur für die Immatrikulation für einen neuen Studiengang dienen, ist es hingegen ausreichend.
Blick auf die Prüfungsordnung
In manchen Universitäten ist dieses Problem erkannt worden und die Zeiten für eine Korrektur sind in den Prüfungsordnungen geregelt. Somit kann es sich lohnen, in die Regeln einmal einen Blick zu werfen. Zunächst sollte der zuständige Professor jedoch freundlich angesprochen werden. Fakt ist aber, dass es leider noch kein Grundsatzurteil gibt. Damit können Professoren ohne wirkliche Gründe die Korrekturen nach Lust und Laune hinausschieben.
Sollte der Professor jedoch weiterhin seinen Pflichten nicht nachkommen, kann das Prüfungsamt kontaktiert werden. Dort wirkt man mit Sicherheit schnell und unbürokratisch auf diesen ein. Sollte dieser Schritt jedoch auch nicht die gewünschte Lösung bringen, sollte die Hochschulleitung direkt kontaktiert werden. Sollte der Professor sich weiterhin weigern oder nicht einsichtlich zeigen, bleibt nur noch die Hilfe des Gerichts in Anspruch zu nehmen. So kann beim zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage wegen Unzumutbarkeit eingereicht werden. Allerdings nur dann, wenn die Korrektur den Berufseinstieg behindert. Auch hier gibt es bislang noch keine eindeutige Rechtslage. Gleichzeitig könnte der Professor geneigt sein, das Bewertungsergebnis herabzusetzen. Aus diesem Grund sollte man sich für den gerichtlichen Weg nur dann entscheiden, wenn andere Optionen nicht mehr zur Verfügung stehen.
Fixe Termine als Lösung
Damit künftig solche Probleme vermieden werden können, lohnt es sich unter Umständen einen fixen Termin mit dem Dozenten festzulegen. Experten sprechen bei einer Korrekturzeit von 4 bis zu 8 Wochen von einem vertretungsvollen Zeitraum.
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