Recht & Steuer

Gerichtsbeschluss fürs Studium

Wir hatten ja bereits von den Problemen mit den doppelten Abiturgängen berichtet. Viele Universitäten haben deshalb einen NC eingeführt. Alternativ bieten sich einige Unis in Ostdeutschland an. Für viele sind diese aber entweder zu weit entfernt oder es fehlt einfach das Renommee. Eine andere Möglichkeit für Studenten ist die Klageeinreichung. Ein probates Mittel, das Studenten schon seit vielen Jahren nutzen. Zum Wintersemester 2013 liegen besonders viele Klagen von den Studenten bei Gericht vor. Im Jahr 2012 lagen zum Beispiel die Anzahl der Gerichtsklagen in Dortmund bei gerade einmal 18. Dieses Jahr dürfte die Zahl deutlich steigen.

Prinzip der Klage und Vorgehensweise

Behindern die Zugangsvoraussetzungen den Weg ins Studium können Studenten das akzeptieren. Alternativ können die Studenten aber auch rechtliche Schritte einleiten, um doch noch Zugang zu erlangen. Notwendig für die Klage ist ein Rechtsanwalt, der die nötigen Schritte einleiten und zugleich die Sachlage objektiv beurteilen kann. Basis für die Klage der Studenten ist Artikel 12 des Grundgesetzes (GG). Demnach hat jeder das Recht, eine Ausbildungsstätte frei zu wählen. Eine Klagemöglichkeit besteht dann, wenn die Studiengänge mehr Kapazitäten aufweisen, als Studenten zugelassen wurden. Über die Berechnung dieser Kapazitäten schweigt man sich meistens aus. Selbst für Rechtsanwälte ist das oft ein undurchschaubares System.

Reicht der Student eine Klage ein, reagieren viele Universitäten bereits vor einem Gerichtsbescheid. So folgt noch vor dem Verfahren eine Zusicherung im Nachrückverfahren. Dennoch gibt es keine Sicherheit mit der Klage. Zugleich muss der Student auch mit Kosten rechnen. Diese belaufen sich auf ungefähr 800 – 1.200 Euro. Verfügt der Student über eine Rechtsschutzversicherung, ist oft nur ein Eigenanteil zu zahlen.

Lohnt sich die Klage für Studenten

Eine Frage, die sich für den Studenten aber stellen sollte, ist ob sich die Klage überhaupt lohnt. Grundsätzlich stehen die Erfolgsaussichten immer dann gut, wenn nur mit wenigen oder gar keinen Mitklägern zu rechnen ist. Das kann besonders bei exotischen Fachrichtungen der Fall sein. Bevor das Verfahren anfängt, sucht die Uni mit dem Studenten in vielen Fällen einen Vergleich. Dennoch bleibt die Zahlung der Gebühren beim Studenten hängen.

Foto: Thorben Wengert / pixelio.de