Recht & Steuer

Notar – Anwalt werden teurer

Diese Nachricht ist besonders für Studenten keine wirklich Schöne. Auch als Student kommt man immer wieder in rechtliche Situationen, die unter Umständen einen Rechtsanwalt erfordern. Ab dem 01.08 diesen Jahres wird es beim Notar und Rechtsanwalt teurer. Das neue Kostenmodernisierungsgesetz wurde jetzt in der Schnelle vom Bundesrat durch gewinkt. Damit seien die neuen Preise für Rechtsanwälte und Co. ab August wirksam. Die letzte „Preiserhöhung“ fand vor über 20 Jahren statt. Damit verbunden steigen auch die Gerichtsgebühren. Ersten Schätzungen zu Folge könnte das ein Plus von 18 Prozent bedeuten. 375 Millionen kalkulieren die Rechtsschutzversicherungen an Mehrausgaben. In den Policen wird sich das in den nächsten Jahren somit ebenfalls bemerkbar machen.

12 Prozent mehr beim Anwalt

Wer nun künftig einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen möchte, muss dafür im Durchschnitt mit einer Steigerung um 12 Prozent rechnen. Bei einem Notar wären das bereits 15 Prozent, folgt man den Angaben der Bundesnotarkammer. Kostete also bisher ein Verfahren im Arbeitsrecht über zwei Instanzen 5775,19 Euro, steigen die Gebühren auf 6687,55 Euro. Bei einem Zivilverfahren über 2 Instanzen wäre das eine Steigerung von 9.837 Euro auf 11.205 Euro (Streitwert: 50.000 Eur.).

Auch im Bußgeldverfahren kommt es somit zu einer deutlichen Steigerung. Liegt dieses unter 5.000 Euro, waren die Kosten bei einem Rechtsanwalt zuvor bei 541 Euro. Nun sind es 637 Euro.

Identisch ist es beim Notar. Dieser verlangte zuvor 1085 Euro netto für die Beurkundung bei einem Hauskauf. Jetzt sollte die Honorarrechnung bei ungefähr 1.305 Euro netto liegen. Damit wirkt sich das Kostenmodernisierungsgesetz für Studenten besonders deutlich aus.

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