Zusatzverdienst, das Einkommen & Grenzen
Ein Großteil aller Studenten arbeitet neben dem Studium. Dabei stellt sich immer die Frage, wie sich ein zusätzliches Einkommen auf das BAföG und anderen staatliche Leistungen (Kindergeld, Stipendium, etc.) auswirken kann. Als erste Regel gilt, dass in der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden zusätzlich pro Woche gearbeitet werden dürfen. Wird die Stundenanzahl überschritten, verliert der Student seinen Status und gilt als Arbeitnehmer. Das hätte zur Folge, das auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssten. Allerdings gilt die zeitliche Beschränkung in den Semesterferien nicht.
Zuzahlung Krankenversicherung bei Nebenverdienst?
Die Höhe beim Nebenverdienst ist aber ausschlaggebend dafür, ob eine Zahlung an die Krankenversicherung erfolgen muss. In der Regel ist ein Student bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei bei den Eltern versichert. Hier liegt die Zuverdienstgrenze bei monatlich 450 Euro.
Bafög und Nebenverdienst?
Erhalten Sie Bafög, ist die Höhe des Nebenverdienstes ebenfalls ausschlaggebend. Maximal bis zu 400 Euro brutto können Sie hinzuverdienen. Bis zu diesem Betrag erfolgt keine Anrechnung. Wird der Betrag jedoch überstiegen, wirkt sich das grundsätzlich auf die Bafög Höhe aus.
Stipendium und Nebenverdienst?
Haben Sie ein Stipendiat erhalten, müssen Sie beim Nebenverdienst ebenfalls vorsichtig sein. Dabei gilt ebenfalls eine Grenze von maximal 400 Euro brutto im Monat. Alles andere wird auf das Grundstipendium angerechnet. Wer neben dem Studium noch selbstständig ist, darf sogar nur bis zu 324 Euro nebenbei verdienen.
Als wissenschaftlicher Mitarbeiter
Wenn Sie mit einem Stipendiums promovieren, kann in der Regel eine Arbeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter erfolgen. Diese darf jedoch nicht mehr als 10 Stunden pro Woche übersteigen. Alternativ kann aber auch bis zu 5 Stunden in der Woche außerhalb gearbeitet werden. Das Einkommen in dieser Zeit wird nicht angerechnet. Unabhängig der Höhe. Wird allerdings die Stundenzeit überschritten, so reduziert sich auch die Förderung.
Alternative: Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium wird nicht auf das Bafög angerechnet und ist zudem vom weiteren Einkommen vollkommen unabhängig. Das gleiche gilt übrigens ab 2012 auch für das Kindergeld.
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