Zweitwohnsitz – Studenten
Studentennachrichten beschäftigt sich heute mit der immer wiederkehrenden und wichtigen Frage, ob und wie die Zweitwohnung in der Unistadt an- oder umgemeldet werden muss. Die Antwort auf diese Frage ist nicht schwer, und auch das Ummelden fast ein Kinderspiel.
Ummelden ist gesetzliche Pflicht
Studenten müssen ihren neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt angeben – das ist gesetzliche Pflicht. Die Ummeldung muss theoretisch innerhalb einer Woche nach Umzug stattfinden, ansonsten wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit bis zu 500 Euro Strafe versehen werden kann.
Doch keine Angst: Auch wer die Frist schon verschlafen hat, kann sich noch ummelden, denn bis zu einem halben Jahr Verspätung belangen die Behörden Studenten meist nicht.
Zweitwohnsitzanmeldung ist kinderleicht
Studentennachrichten empfiehlt aber, möglichst schnell den Zweitwohnsitz anzumelden, denn das ist kinderleicht: Einfach mit dem Personalausweis zum Meldeamt gehen und die neue Adresse als Zweitwohnsitz neben dem Elternhaus angeben. Bei Studenten fällt dann in der Regel auch keine Zweitwohnsitzsteuer an. Häufig werden von den Meldeämtern spezielle Services zu Semesterbeginn angeboten, um das Ummelden für Studenten zu erleichtern.
Bonus für Studenten
Einige Städte zahlen ihren Neuankömmlingen sogar ein Begrüßungsgeld aus. Die Ummeldung ist aber stets kostenlos, weshalb Studentennachrichten den kurzen Gang zum Amt jedem ans Herz legen möchte.
Bild: Erich Westendarp / pixelio.de