Finanzen & Versicherung

Studenten-Bafög: Wann und wie beantragen?

Bafög bedeutet ausgeschrieben Bundesausbildungsförderungsgesetz und es dient dazu, Studenten ohne ausreichende finanzielle Mittel seitens des Elternhauses das Studium zu ermöglichen. Meistens können Studenten, deren Eltern ein geringes Einkommen haben, tatsächlich vom Bafög profitieren, nur gestaltet sich die Beantragung nicht immer besonders einfach und ist mit einigen Stolpersteinen versehen.

Wie werden die Leistungen des Bafög beantragt?

Normalerweise ist das jeweilige Bafög-Amt in der Stadtverwaltung, beziehungsweise das Studentenwerk der Hochschule für die Bearbeitung zuständig. Dementsprechend müssen Studenten auch dort das Bafög beantragen. Auch können sich Interessierte dort einen Termin geben lassen, um zusammen mit den Mitarbeitern einen sinnvollen Finanzierungsplan für das Bafög auszuarbeiten. Für die Beantragung von Bafög müssen die im Internet und beim Amt für Ausbildungsförderung erhältlichen Formblätter vollständig und sorgfältig ausgefüllt und eingereicht werden. Auch die Eltern, beziehungsweise der Ehepartner müssen einige Formblätter ausfüllen. Nachweise über das Einkommen, die Mietkosten und weitere Ausgaben und Einnahmen sollten ebenfalls beigelegt werden. Wer den Antrag beim ersten Mal persönlich abgibt, der kann eventuell direkt vor Ort Hinweise zu falsch ausgefüllten Feldern oder fehlenden Unterlagen erhalten. Die Bearbeitung des Bafög-Antrags kann dann mehr als vier Wochen in Anspruch nehmen. Wie hoch die Förderung durch das Bafög ausfällt, ist abhängig vom Einkommen der Eltern, von Freibeträgen und von den Ausbildungsumständen der Geschwister. Nach dem Studium müssen Studenten das Bafög zurückzahlen, allerdings nur zur Hälfte, denn der Rest wird vom Staat finanziert. Wie der verbleibende Betrag abgezahlt wird, das entscheidet die Höhe des Einkommens des Studenten.

Wann müssen Studenten Bafög beantragen?

Bewilligt wird die Gewährung von Förderungsleistungen für Studenten in der Regel für ein Jahr und Studenten erhalten die Zahlungen normalerweise mit Studienbeginn, allerdings frühestens von Beginn des Antragsmonats an. Daher empfiehlt es sich für Studenten, das Bafög mindestens zwei Monate vor Beginn des Studiums einzureichen und auch der Weiterförderungsantrag nach Ende des Bewilligungszeitraums sollte spätestens zwei Monate vor Ende des aktuellen Förderungszeitraums eingereicht werden. So sollten zumindest in der Regel keine finanziellen Engpässe zustande kommen. Außerdem wird das Bafög nicht rückwirkend gezahlt. Wer also seinen Antrag zu spät einreicht, verschenkt unter Umständen das Geld. Auch wenn noch keine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorliegt, sollten Studenten das Bafög bereits beantragen, denn die Bescheinigung kann nachgereicht werden – wenn auch so schnell wie möglich. Um Mehrfachgänge und unnötigen Papierkram zu vermeiden, empfiehlt es sich auch für Studenten, sich im Vorfeld genau zu informieren, was sie alles für den Antrag benötigen und welche Formulare von wem und wie ausgefüllt werden müssen. Das kann im ersten Moment eine überfordernde Vielzahl an Unterlagen sein, doch nur wer sich in Ruhe mit dem Bafög-Antrag auseinandersetzt, der kann von der Förderung auch profitieren. Bei Unsicherheiten oder im Zweifelsfall gilt: Lieber beim zuständigen Amt nachfragen, als einen Förderungsausfall zu riskieren.

Bild: Benjamin Klack  / pixelio.de