Bafög im Studium
Das Bafög gibt es schon lange und war immer wieder den wirren neuer Bestimmungen unterworfen. Es gab sogar eine Zeit, in denen die Hürden so groß waren, dass kaum einer die Anforderungen erfüllen konnte. Doch seit der großen Reform beim Bafög im Jahre 2001 gilt der zinslose Kredit wieder als erreichbar. Es ist für viele Studenten zugleich die beste Möglichkeit, um ohne größere Sorgen studieren zu können. Ziel des Bafögs (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist es, auch den finanziellen Schwächeren eine Chance auf ein Studium zu ermöglichen. In den letzten Jahren stiegen die Anträge deutlich an. Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Zahl der geförderten Studenten um fast 5 Prozent angestiegen. Um die 440.000 Studierende erhalten monatlich Bafög. Im Gesamtjahr 2012 erhielten 979.000 Personen die Unterstützung. 2009 waren es erst 600.000 Studenten. Der Durchschnittsbetrag lag in den letzten 3 Jahren bei 440 Euro monatlich. Den Höchstbetrag der maximalen Förderung von 670 Euro monatlich bekommen aber nur die wenigsten.
Bafög Rückzahlung
Das Bafög muss zu einem bestimmten Teil wieder zurückgezahlt werden. Studenten müssen dabei in der Regel 50 Prozent wieder zurückzahlen. Die Darlehensschuld ist für alle Studierende, die das Studium ab März 2001 aufgenommen haben, auf maximal 10.000 Euro begrenzt. Die Rückzahlung setzt allerdings erst 5 Jahre nach der Höchstdauer der Förderung beim Bafög ein. Die vierteljährlichen Raten betragen dann mindestens 315 Euro (mtl. Rate 105 Euro). Kann diese Rate für die Rückzahlung jedoch nicht aufgebracht werden, kann auf Antrag die Tilgung für jeweils ein Jahr verschoben werden. Wer nach dem Studium in der Lage ist, die Bafög Raten auf einen Schlag zu tilgen oder in größeren Summen, wird dabei mit einem entsprechenden Rabatt belohnt. Zuständig für die spätere Rückzahlung ist das Bundesverwaltungsamt in Köln. Bis zur Rückzahlung sind die Studenten verpflichtet, dem BVA in Köln immer die aktuelle Meldungsadresse mitzuteilen.
Freistellung und Teilerlass
Wer nach dem Studium nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann auf Antrag von der Rückzahlung befreit werden (siehe auch § 18a Bafög). Hierzu gelten gesonderte Einkommensgrenzen (Singles 1.070 Eur., seit 01.10.10). Die Freistellung gilt jeweils aber nur für ein Jahr und kann online (bva.bund.de unter Formulare) beantragt werden. Ein Erlass der Bafög Schuld ist indes aber nicht möglich!
Wer jedoch zum Beispiel durch eine Erbschaft eine höhere Rückzahlung durchführen kann, wird belohnt. Hierbei kann die Bafög Schuld um bis zu 50 Prozent erlassen werden. Vielfach kann es sogar sinnvoll sein, einen gesonderten Kredit aufzunehmen, um das Bafög abzulösen. Da der Erlass häufig höher ist als die Kreditzinsen, sollte ein Kredit durchgerechnet werden.
Bild: Bild: University of Denver/Flickr.