Finanzen & Versicherung

Bafög nach Ende der Regelstudienzeit

Die Regelstudienzeit wird von vielen Studenten aus den unterschiedlichsten Gründen überschritten. Eines haben sie alle gemeinsam: Wer Bafög bekommt, kann nach Ende der Regelstudienzeit ein Problem bekommen. Normalerweise wird die Förderung nämlich nur bis zum Ende dieser geleistet. Doch auch wer darüber hinaus noch finanzielle Unterstützung benötigt, hat Möglichkeiten weiterhin Bafög zu erhalten.

Anerkannte Gründe für die Verzögerung

Wer dem zuständigen Bafög-Amt anerkannte Tatsachen vorlegen kann, wieso die Regelstudienzeit überschritten wurde, der hat gute Chancen darauf, dass er weiterhin die Zahlungen erhält. Solche Gründe sind zum Beispiel Krankheit, Verschulden der Hochschule, erstmaliges Nichtbestehen einer Zwischenprüfung, oder auch Schwangerschaft sowie Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren. Diese und weitere Gründe müssen stets ursächlich für die Überschreitung der Regelstudienzeit sein und dürfen nicht auf zumutbare Weise abzuwenden gewesen sein. Auch wer zusätzliche Sprachkenntnisse, die für den Studiengang notwendig sind, an der Hochschule erwirbt, kann die Regelstudienzeit pro Sprache um ein Semester überschreiten und dennoch Bafög beziehen. Wer einen Auslandsaufenthalt außerhalb der inländischen Studienordnung verbringt oder die Fachrichtung ändert, kann ebenfalls über die Regelstudienzeit hinaus Bafög erhalten. Bei Schwangerschaft, Behinderung oder Kindererziehung ist die Förderung in Form eines Zuschusses erhältlich.

Hilfe zum Studienabschluss

Für wen die genannten Möglichkeiten nicht in Frage kommen, der kann unter Umständen Hilfe zum Studienabschluss beantragen. Wenn der Student spätestens innerhalb von vier Semestern nach Ende der Regelstudienzeit zu einer Abschlussprüfung zugelassen wird, kann diese Option in Betracht gezogen werden. Dazu muss allerdings das Prüfungsamt bescheinigen, dass das Studium voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein wird. Statt des üblichen Bafögs kann dann ein verzinsliches Volldarlehen genehmigt werden.
Grundsätzlich sollte sich jeder, der die Regelstudienzeit überzieht und dennoch auf Bafög angewiesen ist, beim zuständigen Studentenwerk informieren, welche Möglichkeiten sich in dem konkreten Fall ergeben und welcher Weg der individuell passende ist.

Bild:Martin N.  / pixelio.de