Fernstudium finanzieren
Erst vor Kurzem hatten wir uns dem Fernstudium gewidmet. Das Fernstudium eignet sich besonders für Personen, die bereits fest im Beruf stehen und das Wissen erweitern möchten. Also die ideale Alternative zur Universität und Hochschule. Allerdings ist für viele die Finanzierung und Durchführbarkeit im Fernstudium eine große Hürde. Bei einem Bachelor, Master oder einem Diplom fallen schon leicht Kosten zwischen 200 und bis zu 600 Euro monatlich an. Zieht sich das Fernstudium in die Länge, steigen die Kosten natürlich insgesamt.
Wer einen Master of Engineering (Wirtschaftsingenieurwesen) erwerben möchte, zahlt monatlich je nach Anbieter um die 500 Euro. Wird das Fernstudium in der vorgesehenen Zeit, absolviert (4 Semester) gelangt man so auf Gesamtkosten von um die 12.000 Euro. Ein Bachelor of Engineering (Maschinenbau) wird auf 7 Semester im Fernstudium gerechnet und schlägt je nach Anbieter um die 330 Euro monatlich zu buche (um die 13.600 Euro gesamt). Aber auch bei den anderen Studiengängen kommt es zu hohen Kosten. Dass dieses Geld in den meisten Fällen bei einem Fernstudium gut angelegt ist, bleibt ohne Zweifel. Dennoch ist es für Arbeitnehmer nicht immer leicht, 400 Euro monatlich nur dafür beiseitezulegen. Aus diesem Grunde wollen wir noch einmal einen Blick auf die Fördermöglichkeiten werfen.
Fernstudium Fördermöglichkeiten
Je nach Fernstudium gibt es sehr unterschiedliche Möglichkeiten zur Förderung. Daher sollen die nachfolgenden Vorschläge nur eine pauschale Übersicht der Varianten darstellen. Vor Beginn sollten Sie sich also bei Ihrem Arbeitgeber, dem Anbieter und einzelnen Ämtern informieren.
Förderprogramm EU und Staat
Bund, Länder und die EU haben auch für ein Fernstudium einzelne interessante Förderprogramme. Unter Umständen können Sie auf eines für Ihr Vorhaben zugreifen. Die aktuellen Möglichkeiten erfahren Sie hier: Foerderdatenbank.de.
Weiterbildungssparen
Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen nutzen, kann auch das für ein Fernstudium verwendet werden. Vielen ist das jedoch nicht bekannt. Geld kann unter Umständen aus den Sparverträgen für die Weiterbildung entnommen werden. Ein Fernstudium gehört dazu. Gerne wird das auch als Weiterbildungssparen bezeichnet.
Prämien
Auch die Bundesregierung bietet Prämien für die Weiterbildung, also auch für das Fernstudium. Es sind so genannte Prämiengutscheine vorhanden. Alle Erwerbstätige können maximal 500 Euro als Gutschein für das Fernstudium (oder andere Formen in der Weiterbildung) erhalten. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf aber bei Singles nicht über 20.000 Euro (Verheiratete nicht über 40.000 Euro) liegen. Hinzu kommt, dass mindestens die gleiche Summe vom Bezieher selbst aufgewandt werden muss. Näheres hierzu erfahren Sie unter: bildungspraemie.info
Stiftungen und Bildungsfonds
Aber auch Stiftungen unterstützen Arbeitnehmer, die sich für ein Fernstudium entscheiden wollen. Interessante Möglichkeiten und die Voraussetzungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte hier: stiftungen.org / begabtenfoerderungswerke.de.
Zusätzlich vergibt die Bundesregierung auch Bildungskredite. Eigens dafür wurde eine Sparte im Bildungsfonds eingerichtet. Auch das Fernstudium kann darunter fallen. Siehe auch: che.de/downloads/CHE_Studienkredit_Test_2012.pdf
Bildungsurlaub Auch wenn nur eine kleine Hilfe, so kann, sich der Bildungsurlaub jedoch sehr hilfreich erweisen. Demnach haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf bis zu 5 Tage Bildungsurlaub. Allerdings gilt der Anspruch derzeit nur in 13 Bundesländern.
Alternativ bleibt aber auch das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Dieses hatten wir ja schon im letzten Bericht zum Fernstudium angesprochen. Das Unternehmen ist grundsätzlich immer daran interessiert, wenn sich die Arbeitnehmer fortbilden. Allerdings trifft das meistens nur auf mittlere und größere Firmen zu. Kleine Büros und Firmen mit nur 5 oder 8 Beschäftigten sehen es hingegen oft nur ungerne, wenn sich Mitarbeiter fortbilden. Denn diese können meistens nach der Weiterbildung keinen adäquaten Arbeitsplatz anbieten. Die Gefahr ist also groß, dass sich der Arbeitnehmer eine neue Stelle sucht. Vielfach bietet auch die Arbeitsagentur interessante Programme, auch wenn es um ein Fernstudium geht. Eine Nachfrage kann sicherlich nicht schaden.
Fernstudium und die Steuer
Eines sollten wir natürlich beim Fernstudium nicht vergessen. Sie können die Weiterbildung natürlich auch steuerlich absetzen. Diese sind in der Regel VOLL als Werbungsosten oder Sonderausgaben absetzbar. Vielfach bei den Sonderausgaben bis zu 4.000 Euro. Fragen Sie einfach Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater.
Foto: Stephan Bachmann / pixelio.de