Nach dem Studium arbeitslos
Auch wer sein Studium mit Bravur abgeschlossen hat, muss unter Umständen mit Arbeitslosigkeit rechnen. Nicht immer findet sich sofort nach dem Studium sofort ein geeigneter Arbeitsplatz. Für viele Studenten ist der Besuch beim Arbeitsamt nach dem Studieren ein unumgänglicher Weg. Wie das Amt weiterhilft und was Akademiker beachten müssen, haben wir nachfolgend einmal zusammengefasst.
Arbeitslos melden
Wer nach dem Studium arbeitslos ist, kann sich beim Arbeitsamt melden. Muss es aber nicht. Wer sich jedoch nicht meldet, verliert den Anspruch auf staatliche Unterstützung. Gleichzeitig kann die Arbeitsagentur auch bei der Job Wahl beratend tätig sein. Ebenso mit weiteren Fortbildungsangeboten oder gezielten Trainingsmaßnahmen. Ein weiterer interessanter Punkt neben dem Arbeitslosengeld lässt sich in den Bewerbungskosten finden, die beim Arbeitsamt wiedergeholt werden können. Teilweise sind das bis zu 5 Euro pro Bewerbung (max. 260 Eur. im Jahr). Hierzu muss ein gesonderter Antrag bei der Agentur gestellt werden. Zudem können auch Reisekosten für die Bewerbungen erstattet werden.
Arbeitslosengeld, wann bekomme ich es
Studenten haben zumeist einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, was gemeinhin auch als Hartz IV bezeichnet wird. Der Regelsatz hierbei liegt derzeit bei 391 Euro monatlich. Reserven und Geldanlagen werden angerechnet.- Es besteht allerdings auf ein Freibetrag, der 150 Euro pro Lebensjahr beträgt. Auf Arbeitslosengeld besteht nur dann Anspruch, wenn eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit von mindestens 12 Monaten nachgewiesen werden kann. Ganz wichtig sind bei der Arbeitslosenmeldung die Fristen, die Studenten unbedingt beachten müssen. Wer zu spät kommt, erhält Abzüge oder Sperren. Häufig bieten die Hochschulen bereits im Studium Beratungsgespräche hierzu an. Um den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu verlieren, muss die Meldung mindestens 3 Monate vorher beim Amt eingehen.
Nebeneinkommen zu Hartz IV
Studenten, die nebenbei noch arbeiten wollen, dürfen bis maximal 100 Euro im Monat dazuverdienen. Wer mehr verdient, muss mit Abzügen bei der staatlichen Leistung rechnen. Sollte die Arbeitsagentur eine Fortbildung anbieten, darf diese nicht so einfach abgelehnt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die monatlichen Leistungen gestrichen werden. Wer zudem ein Praktikum anstrebt, sollte vor Aufnahme das Arbeitsamt immer umgehend informieren. Wer eine staatliche Leistung in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, dem Arbeitsmarkt ständig zur Verfügung zu stehen.
[Bild: mkorsakov/Flickr.]