Studenten Umzug von der Steuer absetzen
Das Finanzamt bietet für Studenten die Möglichkeit, den Umzug und weitere Kostenpunkte bequem von der Steuer abzusetzen. Steuererklärungen kennen die meisten Studenten nicht. Diese Pflicht liegt meistens noch in weiter Ferne. Dennoch sollten sich Studenten damit auseinandersetzen. Nicht nur der Umzug kann von der Steuer abgesetzt werden, auch viele andere Punkte. Nun werden sich einige Fragen, was eine Geltendmachung bringt, wenn kein Einkommen besteht. Was viele dabei nicht wissen: Die Ausgaben als Student können für spätere Steuererklärungen angerechnet werden. Jetzt wird das Ganze interessant.
Student braucht keine Steuererklärung
Liegen Deine Einnahmen unter 9.408 Euro (Steuerfreibetrag 2020), braucht es keine Steuererklärung, sofern nicht noch eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Jeder Student kann jedoch auf Wunsch freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Das hört sich nach viel Arbeit, kann sich aber unter dem Strich lohnen. Umzug, Mietkosten, Beiträge für das Semester, Bücher und viele andere Kosten können steuerlich geltend gemacht werden.
Der Clou dabei: Diese Kosten werden Dir als Steuerbonus vermerkt! Später, wenn die Einnahmen durch berufliche Tätigkeiten steigen, können diese Kosten rückwirkend verrechnet werden. Maximal kann so ein Bonus bis zu 6.000 Euro erzielt werden!
Verlustvortrag für Studenten
Mit dem Studium beginnt auch der Auszug aus dem Elternhaus. Wer für den Umzug ein professionelles Unternehmen beauftragt, kann später die Kosten zurückholen. Gerade in Großstädten ist der Umzug relativ teuer geworden. Ob nun in Hamburg, Köln oder Aachen. Wer ein Umzugsunternehmen aus Aachen beauftragt, kann diese Kosten mit weiteren später in der Steuererklärung verrechnen lassen.
Diese Punkte lassen sich verrechnen:
- Mietkosten
- Fahrtkosten für den Hin- und Rückweg zur Uni
- Semesterbeiträge und Studiengebühren
- Kosten für Praktika, Auslandssemester und Exkursionen
- Kosten für technische Ausstattung und Arbeitsmittel
- Bibliotheksgebühren sowie Kosten für Fachliteratur & -zeitschriften
- Umzugskosten
- Kosten für die Kontoführung
- usw.
Die Umzugskosten können beispielsweise in die Werbungskosten einbezogen werden, aber auch einzeln als Student gebucht werden. Grundsätzlich gilt dabei, dass sich der Weg zum Studienort verkürzen muss. In der Regel ist das einfach erfüllt. Entscheidend ist die Zeitersparnis, die ca.30 Minuten pro Fahrt betragen sollte.
Wichtiger Punkt:
Bewahre unbedingt die Belege und Rechnungen auf, falls das Finanzamt später die Zahlungen überprüfen will. Bezahle das Umzugsunternehmen und andere Dienstleister nie in Bar, sondern immer nur per Überweisung.
Über die Pauschale
Am einfachsten ist die Geltendmachung über die sogenannten Pauschalen. Der Vorteil liegt dabei vor allem in dem entfallenden Papierkram. Statt unzähligen Belegen und Quittungen, können so einfach die Pauschalen genutzt werden. Folgende stehen hierbei für Studenten zur Verfügung:
- Umzugskostenpauschale (870 Euro; ab April 2022)
- Fahrtkostenpauschale (0,30 Euro/Kilometer)
- Fachliteraturpauschale (110 Euro/Jahr)
- Arbeitsmittelpauschale (110 Euro/Jahr)
- Telefon- und Internetkostenpauschale (20 Euro/Monat)
- Verpflegungspauschale für Praktika, Auslandssemester oder Exkursionen (Inland: 12 Euro/8 Stunden, 24 Euro/24 Stunden, 12 Euro/An- Abreisetag; Pauschalen für Auslandsaufenthalt variieren)
- Bewerbungskostenpauschale (8,50 Euro/Bewerbungsmappe, 2,50 Euro/Online-Bewerbung)
- Kontoführungspauschale (16 Euro/Jahr)
Um die Sonderabgaben geltend machen zu können, müssen natürlich die Fristen eingehalten werden. Heißt, die Ausgaben sind als Pauschalen noch im selben Jahr geltend zu machen. Eine Ausnahme gibt es jedoch. Verlustvorträge bei den Werbungskosten können bis zu sieben Jahre rückwirkend eingereicht werden.