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Studienabbruch

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Ein Studienabbruch will gut geplant sein. In dieser Situation will jegliche Geldquelle sofort versiegen. Denn ein Student kann dann nicht mehr als studentische Aushilfe arbeiten oder erhält kein BAföG mehr. Ein Wechsel der Hochschule oder Abbruch sollten aus diesem Grund unbedingt mit einer anderen Tätigkeit verbunden werden, sodass ein nahtloser Übergang entsteht. Wichtig ist es bei einem Studienabbruch auch unbedingt die BAföG-Stelle zu informieren, damit es keine Schwierigkeiten gibt. Sobald eine Exmatrikulation vorliegt, muss diese Information weitergegeben werden.

Was bedenken bei einem Studienabbruch

Ein Studienabbruch hat beispielsweise zur Folge, dass das BAföG ab dem Zeitpunkt einer Exmatrikulation nach einer Pause von fünf Jahren zurückbezahlt werden muss. Ein solcher Betrag kann in einem Stück oder auch in Raten gezahlt werden. Sollte ein weiteres Studium begonnen werden, gibt es vielleicht kein BAföG mehr. Es ist meist ein Fachwechsel erlaubt, doch wechseln viele Studenten sogar häufiger. Wird ein Studium dann abgebrochen ist ein „Kind“ vielleicht nicht mehr in der Ausbildung. Viele Studenten schaffen den Wechsel in eine Ausbildung, was absolut positiv wäre. Dann gibt es wahrscheinlich aber kein Kindergeld mehr. Es ist sinnvoll zuvor Informationen zu beziehen, welche Arten von Wechseln das Amt zulässt und wann nicht mehr gezahlt werden würde. Kindergeld gibt es auch nur bis zum 25. Lebensjahr und die Zugehörigkeit zu einer Form von Ausbildung ist eigentlich Grundvoraussetzung. Ein Studienabbruch zieht weniger weitreichende Konsequenzen nach sich, wenn die ehemaligen Studenten ohne Schwierigkeiten wohnen können.

Weitere Pläne nach einem Studienabbruch

Sofern studierende keinen Abschluss erlangen konnten, wie etwa einen Bachelor, dann wären sie auf eine Form der Ausbildung oder Weiterbildung angewiesen. Eine Ausbildung in einer Akademie oder eine Ausbildung in einem Betrieb könnten dazu führen, dass die Eltern auch noch Unterhalt zahlen müssten. Der Studienabbruch entspricht aber auch einem Ausbildungsabbruch. Die Eltern müssten dann also nicht mehr leisten. Eine Krankenversicherung muss ebenso darüber informiert sein. Denn die günstige Versicherung für Studenten ist dann nicht mehr zu nutzen.

ALGII und die Versicherung

Ist ein Student dann arbeitslos und beantragt etwa ALG II, wird die Versicherung darüber informiert und der ehemalige Student wäre dann über das Amt versichert. Auch über jegliche weitere Veränderungen müssen der Krankenkasse mitgeteilt werden. Vielleicht wird die Person vom Amt dann nach dem Studienabbruch in ein Praktikum oder eine Ausbildung vermittelt.