Recht & Steuer

Studienplatz einklagen

Wie bereits mehrfach berichtet ist in einigen deutschen Bundesländern die Lage dieses Jahr besonders dramatisch. Der Ansturm auf die Unis wird immer größer. Viele Bewerber haben dabei das Nachsehen. Dennoch besteht unter Umständen die Möglichkeit, den lang ersehnten Studienplatz einzuklagen. Auf das Für und Wider wollen wir einmal nachfolgend eingehen. Besonders im Bereich des Medizinstudiums kam es dieses Jahr zu zahlreichen Ablehnungen. Ein schönes Beispiel zum Ablauf einer Studienplatzklage ist Sara.

Medizinstudium 20fach abgelehnt

Sara träumt davon, später im Krankenhaus als Ärztin Großes leisten zu können. Damit dieser Traum wahr werden kann, muss sie jedoch zuvor ein Medizinstudium absolvieren. Doch das entwickelt sich gerade für Sara zum richtigen Albtraum.

Ihre Abiturnote lag nur bei 1,9. Beworben hat sie Sara fleißig an mehr als 20 Universitäten in diesem Jahr. Alle medizinischen Fakultäten lehnten allerdings ab. Nun stand die junge und nicht angehende Studentin vor der Wahl: Studienplatz einklagen oder nächstes Jahr erneut versuchen …

Studienplatzklage – Ich will studieren

So lautete der Entschluss von Sara, die nun ihren Studienplatz einklagen wollte. Sinnvoll ist das mittlerweile im Studienfach Medizin allemal. Denn hier ist die Konkurrenz mittlerweile so groß, dass die Voraussetzungen für eine Annahme bei einer Abiturnote von mindestens 1,3 liegen. Wer das nicht bieten kann, muss mindestens 10 Monate oder länger warten. Die Zulassungsbeschränkungen werden immer strenger. Nicht nur im Bereich Medizin. Zu erkennen lässt sich dieses auch im Bereich Pharmazie, Psychologie und sogar bei Sozialer Arbeit. Über 430.000 Studienanfänger wurden dieses Jahr erwartet. Für nächstes Jahr sollen die Zahlen sogar noch einmal deutlich ansteigen.

Studienplatz einklagen – Der Weg

Die Studienplatzklage ist damit die letzte Chance für Sara. Ein Rechtsanwalt sollte dafür immer konsultiert werden. Sinnvoll ist dabei die Wahl auf einen Fachanwalt, der in diesem Gebiet über große Erfahrung verfügt. Vielfach bietet sich zudem eine Mehrfachklage an, die sich also gleich gegen mehre Universitäten richtet. Allerdings ist die Studienplatzklage keine normale Klage, wie wir es aus dem BGB oder HGB kennen. Im faktischen besteht diese aus einem Bündel an diversen Verwaltungsverfahren. Dabei können die Formalitäten von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich ausfallen. Aber auch vom eigentlichen Studienfach abhängig sein. Das Argument ist mehr oder weniger bei der Studienplatzklage immer identisch. „Die Universität nutze nicht ihre Kapazitäten“, lautet so generell der Klagevorwurf. Den Regeln nach sind die Unis jedes Jahr aufs Neue verpflichtet, die Studienplätze für jedes Fach neu zu berechnen. Bei der normalen Vergabe wird diese Berechnung allerdings nicht geprüft. Bei einer Studienplatzklage ergibt sich immer wieder, dass die Berechnung der Universitäten (bewusst) Fehler aufweisen. Oft werden die Zahlen nach unten berechnet, um Geld zu sparen. Im Bereich Medizin kostet jeder Studienplatz um die 350.000 Euro. Jede nach unten gefasste Zahl spart also bares Geld. Eine Studienplatzklage kann somit sinnvoll sein. Mehr Infos zur Studienplatzklage bieten auch die Rechtsanwälte Pichon & Pichon.

Der Antrag für die Studienplatzklage

Praktisch lässt ich eine Studienplatzklage immer in 2 Schritten unterteilen. Da ist zu einem der Kapazitätsantrag, der direkt an die Hochschule gerichtet wird. Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Bewerbung um einen Platz außerhalb der vorgesehenen Kapazitäten. Unter Umständen sind bei diesem Antrag diverse Fristen zu beachten, die sich ebenfalls wieder je nach Bundesland unterscheiden können.

Und zum anderen ein Eilantrag bei der Studienplatzklage, die an das zuständige Verwaltungsgericht zu richten ist. Dabei handelt es sich um einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung. Das Kernstück dabei ist jedoch die Studienplatzklage im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Vielfach kommt es dabei zu einem Kompromiss. Und genau da liegt der Vorteil für den Studenten bei einer Studienplatzklage. Die meisten Unis scheuen die Offenlegung der Kapazitätsberechnungen. Aus diesem Grund lenken sie oft ein und verteilen an den Kläger einen Platz. Genau das, was sich Sara also wünscht. In der Regel kann sogar der Student auf eigene Faust eine Studienplatzklage einreichen. Allerdings bestehe die Problematik oft in den sehr unterschiedlichen Formalitäten und Fristen der jeweilen Unis. Hierzu sollte unbedingt ein spezialisierter Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Besonders dann, wenn wie in dem Fall von Sara, gleich mehrere Hochschulen verklagt werden sollen. Gerade im Bereich von Medizin kann das Vorgehen von Mehrfachklagen bei der Studienplatzklage sinnvoll sein. Vielfach kommt es dabei zu einer außergerichtlichen Einigung. Sara hatte Erfolg und studiert nun im Erstsemester Medizin. Ohne eine Studienplatzklage wäre das nicht möglich gewesen.

Studienplatzklage – Die Kosten

Wer eine Studienplatzklage einreicht, sollte dabei auch das Kostenrisiko in Kauf nehmen. Für den Rechtsanwalt entstehen Gebühren, die auch bei einer außergerichtlichen Einigung durch den Kläger zu tragen sind. Dennoch macht es sich bezahlt. Sara hätte zum Beispiel keine Garantie darauf gehabt, im nächsten Jahr zugelassen zu werden. Hinzu kommen die Gerichtskosten. Die Höhe der gesamten Gebühren hängt auch maßgeblich davon ab, in welchem Bundesland geklagt wird. In der Regel sollte der Kläger aber für eine Studienplatzklage 1.000 Euro einplanen. Je nach Umfang und Uni kann der Betrag nach unten, aber auch nach oben tendieren. Genauere Auskunft dazu kann ein Rechtsanwalt geben. Wer mehrere Unis verklagt, muss mit hohen Gebühren rechnen. Sara hat fast 12.000 Euro bezahlen müssen.

Studienplatzklage – Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Unter Umständen übernimmt die Gebühren auch die Rechtsschutzversicherung. Dabei müssen bis zu 10 Studienplatzklagen übernommen werden. Grundlage dafür ist die Entscheidung durch das OLG Celle (Az. 8 U 179/06). Die Rechtsschutzversicherung übernimmt allerdings die Kosten nur, wenn diese zuvor im Vertrag vereinbart wurden. In vielen Policen ist die Studienplatzklage nicht vereinbart. So sollten Sie immer darauf achten, dass der Vertrag sowohl das Verwaltungsrecht als auch das Hochschulrecht einfasst. Einige Versicherer klammern ganz bewusst Letzteres aus.

Mittlerweile sind aber auch Mehrfachklagen bei der Studienplatzklage begrenzt. So dürfen in vielen Fällen nur noch bis zu 6 Klagen gleichfalls erfolgen (siehe Bundesverwaltungsgericht, Az. Az. 6 CN 3.10).

Bild: Thorben Wengert, Sebastian Bernhard, Tim Reckmann / pixelio.de