Studium mit Studentenjobs finanzieren
Die meisten Studenten finanzieren das Studium heute mit einem Nebenjob. Hierbei müssen aber bestimmte Punkte beachtet werden. Dazu gehören zum Beispiel die Einkommensgrenzen und besondere Regelungen zu der Krankenversicherung. Wer einen Studentenjobs in Form einer geringfügigen Beschäftigung ausübt hat die gleichen Pflichten aber auch Rechte wie ein normalbeschäftigter Arbeitnehmer. Zusätzlich muss die Krankenversicherung über alle geringfügigen Einkünfte informiert werden. Wer das bei seinem Studentenjob vergisst, muss unter Umständen mit Konsequenzen rechnen.
Unterschiede Studentenjobs
Der größte Unterschied bei den Studentenjobs liegt darin, ob eine geringfügige Beschäftigung oder eine kurzfristige vorliegt. Insgesamt wird die geringfügige Beschäftigung im Monat maximal mit 450 Euro belohnt, bzw. beträgt auf 12 Monate hochgerechnet maximal 450 Euro im Monat. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden dabei eingerechnet.
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung ist die Tätigkeit auf 2 Monate im Kalenderjahr (bzw. insgesamt 50 Arbeitstage) begrenzt. Die Beschäftigung darf hierbei nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Darunter fallen also die üblichen Ferienjobs.
Studentenjobs leicht zu finden
Doch bevor es überhaupt an den Studentenjob geht, muss erst einmal der richtige Arbeitsplatz dafür gefunden werden. In den Großstädten ist das heute allerdings relativ leicht. Hier lohnt ein Blick an die schwarze Pinnwand der Uni oder am besten direkt ins Internet. Leicht ist das besonders in Städten wie Frankfurt, Berlin oder Hamburg. So lassen sich zum Beispiel Studenten Jobs in Frankfurt auf der Jobbörse im Internet mit wenigen Klicks einfach finden.
Studium muss im Vordergrund stehen
Entscheidend bei jeder Tätigkeit ist jedoch, dass das Studium hierbei stets im Vordergrund steht. Studenten dürfen also maximal (Ausnahme: Ferien, kurzfristige Beschäftigungen, Praktika) 20 Stunden in der Woche neben dem Studium arbeiten. Selbstverständlich können es auch mehrere Minijobs sein, wobei diese insgesamt die 450 Euro pro Monat nicht übersteigen sollten. Die Jahreseinkommensgrenze liegt also bei 5.400 EURO. Bei Bafög Bezug liegen die Grenzen niedriger.
Bafög Empfänger
BAföG Empfänger hingegen dürfen maximal 4.880 Euro pro Jahr verdienen. Wird mehr verdient, kann dieses auf die Förderung angerechnet werden. Hierfür ist das Einkommen im Bewilligungszeitraum relevant. Besonders strikt sind die Regelungen bei der 20-Stunden Regel. Wer mehr arbeitet, muss damit rechnen, seinen Förderanspruch zu verlieren.
Krankenkasse und Rentenkasse
Viele Studenten sind weiterhin in der Familienversicherung abgesichert. Sollten die obigen Grenzen jedoch überschritten werden, müssten Studenten damit rechnen, versicherungspflichtig zu werden und eigene Beiträge leisten. Ein Arbeitsverhältnis ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Das gilt auch für Studenten. Allerdings gibt es Ausnahmen:
– Dauerbeschäftigung mit Einkommen unter der Einkommensgrenze
– Praktika
Selbstständigkeit
Immer mehr Studenten machen sich nebenbei Selbstständig. Damit unterliegen sie einem anderen Status als ein Arbeitnehmer. In diesem Fall muss am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgegeben werden.
Insgesamt gilt bei den Studentenjobs, das die Uni nicht verpflichtet ist, darauf Rücksicht zu nehmen. Wer sich dennoch während der normalen Studienzeit krank meldet, muss unter Umständen ein Attest nachreichen.
Bild: CollegeDegrees360/Flickr.